Ihre häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Bootsführerschein ist das Dokument, das die Befähigung zur Führung von Wasserfahrzeugen bescheinigt.
Das Mindestalter für die Zulassung zur Prüfung beträgt 18 Jahre.
Die Wasserfahrzeuge sind wie folgt aufgeteilt:
- Wasserfahrzeuge (bis 10 Meter)
- Boote (10 bis 24 Metern)
- Sportfahrzeuge über 24 Meter)
a, es ist möglich, ein Boot ohne Bootsführerschein zu führen, aber an Bord muss eine Person anwesend sein, die im Besitz eines solchen ist und die Figur des Kapitäns übernimmt und die Verantwortung für die Navigation übernimmt.
- Wenn die Navigation in einer Entfernung von mehr als 6 Meilen von der Küste erfolgt.
- Wenn die Leistung des an Bord installierten Motors mehr als 40,8 CV (30 kW) beträgt.
- Immer, wenn Sie Wasserski fahren und wenn Sie einen Jetski fahren.
Der Bootsführerschein hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum oder Gültigkeitsbestätigung. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung oder Verlängerung das 60. Lebensjahr vollendet haben, verkürzt sich die Laufzeit auf fünf Jahre.
Die Führung von Wasserfahrzeugen durch ausländische Staatsangehörige in italienischen Hoheitsgewässern wird durch Art. 34 des Ministerialdekrets Nr. 146 vom 29. Juli 2008 geregelt.
Insbesondere dürfen Ausländer, die im Besitz einer Qualifikation oder eines von ihrem Herkunftsstaat als gleichwertig anerkannten Dokuments sind, im Rahmen der Qualifikation unentgeltlich Sportboote und in den italienischen Registern eingetragene Wasserfahrzeuge sowie Wasserfahrzeuge für die Gebiete Ceresio und Verbano, die mit einem Kennzeichen versehen sind, betreiben.